Gewaltdelikte

Das Opferhilfegesetz umschreibt die Zuständigkeit der Beratungsstellen. Anspruch auf eine Beratung hat jede Person, welche von einer Gewalttat unmittelbar in ihrer körperlichen, psychischen und sexuellen Integrität beeinträchtigt worden ist. Es ist keine Voraussetzung, dass ein Strafantrag gestellt wurde.

Wenn eine Person durch eine Straftat Verletzungen davongetragen hat, Opfer eines Raubüberfalls, einer Tötung oder eines Tötungsversuches wird, ist es nicht leicht, die vielen Fragen, die sich stellen, zu klären. Es stellen sich Fragen zum Strafverfahren , zu Schadensersatzansprüchen, zur Genugtuung (Schmerzensgeld), zu Versicherungsleistungen etc. Die Auswirkungen auf die betroffene Person oder deren Angehörige können gravierend sein. Das Leben ist nicht mehr wie vor der Tat, vielleicht hat man Schlafstörungen, Angstzustände etc. Möglicherweise braucht man psychotherapeutische oder medizinische Hilfe, evtl. ist anwaltliche Unterstützung nötig. Meist braucht es spezifisches Fachwissen, um all diese Fragen zu klären. In dieser schwierigen Situation können Sie sich an die Opferhilfe wenden, um die Unterstützung zu erhalten, die Sie benötigen.

Zu den Delikten gegen die psychische Integrität gehören vorwiegend die Straftatbestände der Drohung (Art. 180 StGB) und der Nötigung (Art. 181 StGB). Menschen, welche Drohungen gegen Leib oder Leben erhalten oder sich Nötigungen ausgesetzt sehen, stellen sich häufig Fragen zur Sicherheitsplanung und nach juristischen Möglichkeiten. Wichtig ist in so einer Situation, sich mit Fachpersonen auszutauschen, die über das entsprechende Wissen verfügen. Unsere Beraterinnen und Berater unterstützen Sie auch bei der psychischen Verarbeitung des Geschehenen.

Stalking ist in der Schweiz nicht als eigener Straftatbestand im Gesetz aufgeführt. Trotzdem kann Stalking Handlungen beinhalten, welche strafbar sind. Die Belastung für die Betroffenen ist oft sehr gross, weshalb eine professionelle Unterstützung notwendig werden kann.

Wenn Personen, die einem nahe stehen durch ein Gewalterlebnis, einen Verkehrs- oder Arbeitsunfall schwer verletzt oder gar getötet worden sind, ist dies für die Angehörigen eine sehr belastende Situation und ein einschneidendes Ereignis. Zudem stellen sich meist innerhalb kurzer Zeit juristische, finanzielle und soziale Fragen, die geklärt werden müssen. Im Rahmen des Opferhilfegesetzes haben Sie auch als Angehörige Recht auf Beratung und Unterstützung durch die Opferhilfe beider Basel.