Anlaufstelle Zwangsmassnahmen

Anlaufstelle für Betroffene von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981

Direktbetroffene von ehemaligen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen bis 1981 (administrative Versorgungen, Zwangskastrationen und -sterilisierungen oder Zwangsabtreibungen, Zwangsadoptionen sowie Fremdplatzierungen als Verding-, Kost- oder Pflegekinder und Heimkinder) können sich an uns wenden.

Mit der Revision des Bundesgesetzes über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen (AFZFG) vor 1981 wurde die Einreichungsfrist für den Solidaritätsbeitrag aufgehoben. Die Gesetzesänderung ist am 1. November 2020 in Kraft getreten.

Folgende Unterstützung können wir Ihnen anbieten:

Wir unterstützen Sie bei der Aktensuche.

Wir vermitteln Ihnen bei Bedarf kompetente Fachpersonen.

Wir informieren und beraten Sie bei Fragen nach dem weiteren Vorgehen.

Melden Sie sich bei uns unter der Telefonnummer 061 205 09 10. Wir laden Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch ein.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website des Delegierten für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen unter

www.fuersorgerischezwangsmassnahmen.ch

Falls Sie sich direkt ans Staatsarchiv wenden möchten, sind dies die Adressen der Staatsarchive Basel-Stadt und Basel-Landschaft:

Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt
Martinsgasse 2
Postfach
4051 Basel

Staatsarchiv des Kantons Basel-Landschaft
Wiedenhubstrasse 35
4410 Liestal