Menschen jeder sozialen Schicht, jeden Alters und jeder Konfession erleben häusliche Gewalt, das heisst Gewalt in Partnerschaften und Familien. In der Mehrzahl der Fälle wird häusliche Gewalt durch Männer gegen Frauen ausgeübt, es werden aber durchaus auch Männer Opfer von häuslicher Gewalt.
Die Gewalt wird in aller Regel über lange Zeiträume wiederholt ausgeübt und hat verschiedene Gesichter. Es zeigt sich psychische, körperliche, sexuelle und ökonomische Gewalt.
Gewalthandlungen werden oft unterbrochen von Versöhnungsphasen, in denen der Partner/die Partnerin verspricht, er/sie werde sich ändern, alles werde besser. Auch nach einer Trennung von der gewaltausübenden Person ist die Gewalt oft nicht beendet, Belästigungen und Bedrohungen gehen weiter. Manchmal ist massives Stalking die Folge.
Unter häuslicher Gewalt versteht man auch die Gewalt, die von jugendlichen oder erwachsenen Kindern gegenüber ihren Eltern ausgeübt wird, sowie die Gewalt, die durch andere Personen des familiären Umfelds ausgeübt wird.
Was ist eine Wegweisung?
Die Polizei kann eine Gewalt ausübende Person aus der Wohnung oder dem Haus weisen und ihr die Rückkehr für zwölf Tage verbieten. Die weggewiesene Person darf in dieser Zeit auch keinen Kontakt mit den Gewaltbetroffenen aufnehmen. Das Betretungsverbot gilt für die Wohnung/das Haus und die unmittelbare Umgebung.
Wenn das Zusammenleben unerträglich geworden ist, gibt es die Möglichkeiten der Trennung und Scheidung.
Wenn Sie sich von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin trennen bzw. scheiden lassen möchten und in Ihrer Beziehung häusliche Gewalt eine Rolle spielt, erhalten Sie in unserer Beratungsstelle Hilfe und Unterstützung. Wir informieren Sie ausführlich über den Ablauf und die Folgen einer Trennung/Scheidung und unterstützen Sie beim Einleiten der nötigen rechtlichen Schritte.
Opferhilfe beider Basel
Steinengraben 5
CH-4051 Basel
Montag bis Freitag
8.30 – 12.00 und
von 13.30 – 16.30