Gemäss Opferhilfegesetz (OHG) haben Gewaltbetroffene Anspruch auf kostenlose Beratung sowie Unterstützung durch eine offizielle Opferberatungsstelle. Im Auftrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beraten wir Sie in sozialen, rechtlichen, psychologischen, versicherungstechnischen, medizinischen und finanziellen Fragen, die sich als Folge der Straftat ergeben.
Wir beraten Sie kompetent, kostenlos und vertraulich. Wir sind spezialisiert auf Beratungen zu
Vorstand Verein Opferhilfe beider Basel (VGOBB)
Denise-Blanche Gilli, Präsidentin;
René Broder, Vizepräsident;
Corina Schweighauser;
Fred Surer;
Elisa Marti.
Wurden Sie oder nahe Angehörige durch eine Straftat verletzt?
Anspruch auf Opferhilfe hat, wer durch eine Straftat unmittelbar körperlich, psychisch oder sexuell beeinträchtigt worden ist.
Insbesondere ist dies der Fall bei:
Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob ein Strafverfahren durchgeführt wird oder die Täterschaft ermittelt oder flüchtig ist.
Auch nahe Angehörige haben Anspruch auf Beratung und Betreuung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auf finanzielle Hilfe.
Opferhilfe beider Basel
Steinengraben 5
CH-4051 Basel
Montag bis Freitag
8.30 – 12.00 und
von 13.30 – 16.30