Die Opferhilfe beider Basel

Die Beratungsstelle für Gewaltbetroffene?

Gemäss Opferhilfegesetz (OHG) haben Gewaltbetroffene Anspruch auf kostenlose Beratung sowie Unterstützung durch eine offizielle Opferberatungsstelle. Im Auftrag der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beraten wir Sie in sozialen, rechtlichen, psychologischen, versicherungstechnischen, medizinischen und finanziellen Fragen, die sich als Folge der Straftat ergeben.

Wir beraten Sie kompetent, kostenlos und vertraulich. Wir sind spezialisiert auf Beratungen zu

  • Verkehrsunfällen und Haftpflichtfällen
  • Straftaten im öffentlichen Raum
  • Frauen bei Gewalt
  • Kinder und Jugend bei Gewalt
  • Jungen und Männer bei Gewalt
  • LGBTQI*Personen bei Gewalt.

Vorstand Verein Opferhilfe beider Basel (VGOBB)

Denise-Blanche Gilli, Präsidentin;

René Broder, Vizepräsident;

Corina Schweighauser;

Fred Surer;

Elisa Marti.

Das Opferhilfegesetz ist seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. Am 1. Januar 2009 ist das revidierte Opferhilfegesetz in Kraft getreten. Opfer von Straftaten haben
  • Anspruch auf Beratung und Information
  • Besondere Rechte im Strafverfahren
  • Anspruch auf finanzielle Hilfe
Wurden Sie durch eine Straftat verletzt? Dann haben Sie Anspruch auf kostenlose Beratung sowie Unterstützung durch die Opferberatungsstelle.
Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten

Wurden Sie oder nahe Angehörige durch eine Straftat verletzt?

Anspruch auf Opferhilfe hat, wer durch eine Straftat unmittelbar körperlich, psychisch oder sexuell beeinträchtigt worden ist.

Insbesondere ist dies der Fall bei:

  • Körperverletzung, Tötung
  • Raub
  • Häuslicher Gewalt
  • Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Ausbeutung
  • Freiheitsberaubung, Geiselnahme
  • Verkehrsunfällen mit Verletzungs- oder Todesfolge

 

Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob ein Strafverfahren durchgeführt wird oder die Täterschaft ermittelt oder flüchtig ist.

Auch nahe Angehörige haben Anspruch auf Beratung und Betreuung sowie unter bestimmten Voraussetzungen auf finanzielle Hilfe.