Wurden Sie oder nahe Angehörige durch eine Straftat verletzt?

Dann haben Sie gemäss Opferhilfegesetz (OHG) Anspruch
auf kostenlose Beratung und Unterstützung durch die Opferhilfe.

Sexualisierte Gewalt

Gewaltdelikte

Häusliche Gewalt

Kinder und Jugendliche

Verkehrsunfälle

Anlaufstelle Zwangsmassnahme

Ausserhalb unserer Öffnungszeiten:

Für Hilfe bei häuslicher Gewalt wenden Sie sich rund um die Uhr

Im Notfall und für Hilfe vor Ort unbedingt an den Polizeinotruf 117

Für Schutzunterkunft von Frauen und Kindern an das Frauenhaus beider Basel
061 681 66 33 oder an das Wohnen für Frauen und Kinder 061 302 85 15

An die dargebotene Hand 143

An das Sorgentelefon für Kinder und Jugendliche 147