Warum es im Opferschutz einen langen Atem braucht
Liebe Leserin, lieber Leser
Das Schweizer Sexualstrafrecht wird endlich revidiert. Dieser Schritt war nur möglich dank dem grossen Engagement von Nicht-Regierungsorganisationen, Opferberatungsstellen, Juristinnen und Juristen sowie Politikerinnen und Politikern. Noch vor vier Jahren hielten der Bundesrat und viele Mitglieder von National- und Ständerat eine Reform für unnötig.
Dabei ist die Sache klar: Sexuelle Handlungen, die ohne gegenseitiges Einverständnis erfolgen, sind als Vergewaltigung zu bestrafen. Dazu hatte sich die Schweiz 2018 verpflichtet, als sie die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt unterschrieb.
Was bringt nun die neue «Nein heisst Nein»-Regelung? Welche Folgen hat die Revision für Opfer? Und welche Lücken bleiben im Sexualstrafrecht? Antworten auf diese Fragen gibt Beatrice Müller in diesem Newsletter. Die Opfer- und Kinderanwältin ist eine der vielen Partnerinnen unseres Netzwerks, die dazu beitragen, dass Opferschutz wirkt.
Im Newsletter erfahren Sie auch, weshalb Chatberatung wichtig ist. Seit Anfang Jahr bietet sie einen unkomplizierten Zugang zur Opferhilfe. Und wir zeigen auf, wie der Vorstand der Opferhilfe Schweiz mit einem innovativen Ansatz Gewalt im Alltag zum Thema gemacht hat. Und weshalb es weiterhin viel Sensibilisierung braucht.
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre.
Beat John Geschäftsleiter Opferhilfe beider Basel |