Stalking bezeichnet das wiederholte Verfolgen und intensive Belästigen oder Terrorisieren einer Person gegen deren Willen. Die stalkende Person handelt oft aus einer Zwangsvorstellung heraus. Durch Auflauern, Beobachtung, Verfolgung und Ausforschung, durch belästigende Telefonanrufe bis hin zum Telefonterror oder durch Brief- und Geschenksendungen versucht er/sie, Macht und Kontrolle über das Opfer auszuüben.
Die Mehrheit der Stalker sind ehemalige oder gegenwärtige (Ehe-)Partner bzw.(Ehe-) Partnerinnen, die sich mit einer Trennung nicht abfinden können oder sich für die Distanzierung des Partners oder der Partnerin rächen wollen (65%). Bekannt sind auch Stalker, die sich bei Behörden oder anderen beruflich oder privat involvierten Personen persönlich rächen wollen. In 80% der Fälle ist der Stalker bzw. die Stalkerin dem Opfer bekannt.
Stalking erstreckt sich in der Regel über längere Zeiträume und setzt sich meist aus vielen Einzelhandlungen zusammen. Die Dauer und die Frequenz können zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensqualität führen:
Wenn Sie von Stalking betroffen sind, erhalten Sie in unserer Beratungsstelle Hilfe und Unterstützung. Wir informieren Sie ausführlich über strafrechtliche Möglichkeiten sowie zivilrechtliche Schutzmassnahmen. Ausserdem geben wir Ihnen nützliche Verhaltenstipps im Umgang mit den Belästigungen.
Wir beraten und unterstützen Sie im Einleiten rechtlicher Schritte.
Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen therapeutische Hilfe.