Missbrauch im kirchlichen Kontext

Die Opferhilfestellen sind die Ansprech- und Anlaufstellen für Opfer von sexueller, physischer oder psychischer Gewalt im Kontext des kirchlichen Umfelds. Damit ist eine unabhängige und kompetente Beratung und Hilfe für die Betroffenen garantiert.

Darauf haben sich die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) sowie die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ), die Schweizer Bischofskonferenz (SBK) und die Konferenz der Vereinigungen der katholischen Orden und weitere Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz (KOVOS) geeinigt.

Ab Januar 2025 verweist die katholische Kirche für die Beratung von Opfern sexueller, physischer oder psychischer Gewalt konsequent auf die von den Kantonen für die Opferhilfe anerkannten Beratungsstellen.

Link: Medienmitteilung

Die Opferberatungsstellen erbringen je nach Bedarf alle Leistungen gemäss Opferhilfegesetz.

Folgende Aufgaben können kontextbezogen zusätzlich übernommen werden:

  • Abklärung mit der kirchlichen Informationsstelle bezüglich Möglichkeiten des weiteren Vorgehens
  • Beratung über die Möglichkeit einer Meldung an die kirchlichen Behörden, die Zuständigkeit bei der Entgegennahme der Meldung und Vermittlung von Informationen über die entsprechenden Abläufe, die dadurch in Gang kommen
  • Vermittlung von Informationen über kirchliche Strafverfahren mit Unterstützung der kirchlichen Informationsstelle
  • Aufsuchende Beratung von Betroffenen, die aus physischen oder psychischen Gründen nicht in der Lage sind, selbst eine Beratungsstelle aufzusuchen
  • Vertretung der Opferinteressen gegenüber kirchlichen Verantwortlichen*
  • Gesuchseinreichung (bspw. Genugtuungsfonds sexuelle Übergriffe, Einsichtnahme in kirchliche Unterlagen, Dossiers etc.)*
  • Begleitung Betroffener zur Einsichtnahme in kirchliche Unterlagen, Dossiers etc*
  • Begleitung Betroffener in kirchenrechtlichen Strafverfahren*
  • Begleitung Betroffener zu Gesprächen mit kirchlichen Verantwortlichen und beschuldigten Personen*

Die mit * gekennzeichneten Vorgänge setzen eine Meldung an die Kirche voraus.

Ebenfalls können auf Wunsch der Betroffenen fallbezogen Absprachen zwischen den Opferberatungsstellen und den Interessengemeinschaften für missbrauchsbetroffene Menschen in der Kirche (IG) stattfinden.

Link: https://missbrauch-kirche.ch