Telefondienst der Frauenberatung: Schnelle und effektive Hilfe

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Notfallplatzierung in einem Frauenhaus, Fragen zu Trennung und Schulden: Der Telefondienst der Frauenberatung bietet wirksame Unterstützung in ganz unterschiedlichen Situationen.

Wenn Frauen, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, die Opferhilfe beider Basel kontaktieren, werden sie direkt an unseren internen Telefondienst weitergeleitet. Dieser wird von Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Frauenberatung betreut. Ziel dieser telefonischen Betreuung ist es, den Anrufer*innen schnell und effektiv Unterstützung in ihrer Situation zu bieten oder, wenn nötig, sie an die passende Stelle weiterzuvermitteln. Der Telefondienst vergibt auch die Termine für die Beratungsgespräche vor Ort. Auch Fachpersonen, Angehörige oder andere externe Stellen wenden sich an uns, um Beratung zur Unterstützung von Betroffenen zu erhalten. Wir kommunizieren dabei über verschiedene Kanäle, telefonisch, per Kurznachrichten oder per E-Mail.

Die Intensität des Telefondiensts der Frauenberatung ist sehr hoch. Das zeigt das Protokoll des Morgendiensts einer Mitarbeiterin:

08:30, der Telefondienst startet.

Bereits um 08:35 meldet sich eine Frau, die am Arbeitsplatz sexuelle Belästigung durch einen Kollegen erlebt und dringend Beratung benötigt. Ich bespreche mit ihr die aktuellen Handlungsmöglichkeiten, informiere sie über unser Beratungsangebot und vereinbare den nächstfreien Beratungstermin.

Um 09:00 kontaktiert uns ein Gruppenleiter eines Wohnheims. Eine Bewohnerin hatte ihrer Bezugsperson von einem sexuellen Übergriff im privaten Umfeld berichtet. Der Gruppenleiter möchte wissen, wie die Mitarbeitenden damit umgehen sollen und ob wir Beratung anbieten. Ich bespreche den Fall mit ihm und erläutere das Beratungsangebot der Opferhilfe. Er will dies intern besprechen und sich mit der betroffenen Bewohnerin für einen Termin bei uns melden.

Zwischendurch sehe ich mir die Schutzmassnahmen an, welche die Polizei verfügt hat. Diese werden uns täglich übermittelt. Dabei handelt es sich um Einsätze bei häuslicher oder sexualisierter Gewalt, bei denen die Polizei eine Wegweisung, ein Annäherungsverbot oder Kontaktverbot gegenüber der gewaltausübenden Person verfügte. Ich versuche, die Frau telefonisch zu erreichen, die von Gewalt betroffen war und auf einer der vorliegenden Verfügungen aufgeführt ist. Sie nimmt den Anruf an und klingt hörbar traurig. Sie befindet sich momentan mit ihren zwei Kindern im Familienhaus; der Ehemann wurde gestern Abend von der Polizei weggewiesen. Ich bespreche mit ihr die Möglichkeit einer Verlängerung der Massnahme und vereinbare einen Notfalltermin in zwei Tagen. Die Frau ist sichtlich erleichtert, dass sie in dieser schwierigen Situation rechtliche Beratung und Unterstützung durch die Opferhilfe erhält.

Um 10:10 ruft jemand vom Frauenhaus wegen einer Notfallplatzierung an. Es habe sich eine gefährdete Frau bei ihnen gemeldet, doch seien sie schon komplett belegt und könnten der Frau keinen Platz anbieten. Ich rufe die zweite Notunterkunft für gewaltbetroffene Frauen und Kinder im Raum Basel an. Diese können die Frau noch heute aufnehmen. Ich leite ihnen gleich die Kontaktangaben der Betroffenen weiter. Die Mitarbeiterin der Notunterkunft wird die Frau umgehend kontaktieren und mit ihr den Eintritt organisieren.

Anschliessend prüfe ich den Posteingang der Opferhilfe. Eine Frau hat uns eine in ihrer Muttersprache verfasste Nachricht geschickt. Sie schildert ihre Situation und fragt, ob die Opferhilfe ihr helfen könne. Mithilfe eines Übersetzungstools erfahre ich, dass es um Probleme mit ihrem Ex-Partner geht, der sie nicht in Ruhe lässt und sie stalkt. Ich antworte ihr, dass sie bei uns richtig ist. Und ich biete ihr einen Termin an, den sie am Nachmittag bestätigen wird.

Um 11:35 kontaktiert mich eine Frau, deren Kollegin sich trennen möchte und Beratung zu Trennung, Finanzen und Schulden benötigt. Psychische oder physische Gewalt ist nicht im Spiel, wie ich bei genauerem Nachfragen erfahre. Daher informiere ich die Frau über das Beratungsangebot der Frauenberatung von Familea und sende ihr anschliessend den entsprechenden Link per E-Mail.

Kurz vor 12 Uhr rufe ich noch einmal in der Notunterkunft an. Der Eintritt der gewaltbetroffenen Frau konnte organisiert werden, und sie wurde bereits am vereinbarten Treffpunkt von einer Mitarbeiterin der Notunterkunft abgeholt. Erleichtert über diese Lösung und nach erfolgter Dokumentation beende ich den morgendlichen Telefondienst mit einer kurzen Übergabenotiz für meine Kollegin, die am Nachmittag übernehmen wird.