Netzwerk konkret: Gemeinsam gegen häusliche Gewalt

Vor ein paar Monaten wurde die Opferhilfe beider Basel für eine Opferberatung in eine medizinische Einrichtung gerufen. Betroffen war eine über achtzigjährige Frau. Sie war verletzt und sagte, sie sei gestürzt, dies könne in ihrem Alter ja vorkommen. Nach anfänglicher Distanz öffnete sich die Patientin im Gespräch. Unter Schluchzen und begleitet von sehr viel Scham berichtete sie von ihrem Eheleben, das seit 60 Jahren von häuslicher Gewalt geprägt ist: Schläge, Erniedrigung und weitere Formen psychischer Gewalt. Sie berichtete von ihrer Angst, ihrer Hilflosigkeit, von den drei Kindern, die alles miterlebten. Spürbar war auch ihre Wut auf Verwandte und Bekannte, die davon wussten, aber nichts unternahmen. Unter Tränen teilte sie mit, dass sie all diese Menschen nie mehr sehen wolle.

Nach dem ersten Gespräch lehnte die betroffene Frau weitere Hilfe ab und kehrte wieder zu ihrem Mann zurück. Vordergründig war sie stark, zeigte keine Emotionen. Der Panzer, den sie über 60 Jahre entwickelt hatte, bot ihr Schutz. Nach all dieser Zeit  konnte sie kein neues Leben mehr beginnen. Das mussten auch unsere Fachleute akzeptieren.

Diese Geschichte lässt viele Fragen offen. Weshalb tolerierten die Familie und das Umfeld diese Situation? Hätten amtliche Stellen früher die Möglichkeit gehabt, Hilfe anzubieten? Und was braucht es, damit sich solche Fälle nicht wiederholen?

Istanbul-Konvention
An Instrumenten, um gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt vorzugehen, fehlt es nicht. Seit 2018 ist in der Schweiz die Istanbul-Konvention in Kraft, das umfassendste internationale Übereinkommen, mit dem diese Form von Menschenrechtsverletzungen bekämpft werden soll. Bund und Kantone stehen in der Pflicht, bei Gewaltprävention, Opferschutz und Strafverfolgung aktiv zu werden und ihre Massnahmen zu koordinieren.

Wie wird die Konvention umgesetzt?
Welche Erfahrungen machen unsere Netzwerkpartnerinnen bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention? Wo gibt es Fortschritte und wo besteht Handlungsbedarf? Antworten darauf liefert Alexa Ferel, Leiterin der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Basel-Landschaft. Hier geht es zum Interview: Was bringt die Istanbul-Konvention? 

Und Sonja Roest, Leiterin Abteilung «Gewaltschutz und Opferhilfe», erläutert, wie der Gewaltschutz und die Unterstützung für Betroffene in Basel-Stadt laufend verbessern, unter anderem mit dem im März 2023 gestarteten Bedrohungsmanagement. Hier geht es zum Text: «Gewaltschutz und Opferhilfe»: Neuer Name und neue Aufgaben

Was kann die Istanbul-Konvention konkret bewirken? 

Wer mit einem konkreten Fall von Jahrzehnte langer häuslicher Gewalt konfrontiert war, fragt sich, ob die Istanbul-Konvention solches Leid verhindern kann. Alexa Ferel von der Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt Basel-Landschaft ordnet ein.

Frau Ferel, wäre es mit der Istanbul-Konvention besser möglich, Fälle wie jener der 80-jährigen Frau zu verhindern?

Alexa Ferel: Ja. Wenn wir vernetzt arbeiten, können wir Gewaltbetroffene und deren Kinder besser schützen. Die lange Gewaltgeschichte der 80-jährigen Frau macht natürlich sehr betroffen. Ganz besonders, wenn wir uns vor Augen führen, dass die drei Kinder als Zeugen der Gewalt in einem Umfeld von Angst und Schrecken aufwachsen mussten und dass diese Gewalt auch bei den Kindern Spuren hinterlassen hat.

Es kann auch heute vorkommen, dass Betroffene aus Scham schweigen oder dass das Umfeld aus Überforderung wegschaut. Ich gehe aber davon aus, dass die Gesellschaft nun insgesamt besser sensibilisiert und eher in der Lage ist, hinzuschauen und Unterstützung zu bieten. Aber dazu braucht es immer auch Mut. Und es ist an uns Fachpersonen, Fachstellen und Behörden dafür zu sorgen, dass die Unterstützungsangebote wirklich bekannt und verfügbar sind.

Welche Bedeutung kommt Spitälern zu?

Spitäler sind auch heute oftmals die ersten Anlaufstellen für Verletzte. Dort hat das medizinische Personal die wichtige Aufgabe, häusliche Gewalt zu erkennen, behutsam anzusprechen und Unterstützung zu vermitteln, also vernetzt vorzugehen. Amtliche Stellen können natürlich nur intervenieren, wenn sie Kenntnis haben – umso wichtiger ist es, dass Betroffene und deren Umfeld wissen, wo es Hilfe gibt und sich dann auch trauen und zutrauen, über die Gewalt zu reden.

Häusliche Gewalt wird noch tabuisiert. Was kann dagegen unternommen werden?

Wir müssen das Thema häusliche Gewalt sicher noch weiter enttabuisieren. Und wir müssen immer wieder aufzeigen, dass es für Betroffene Hilfe gibt. Dass Betroffene – oder Nachbarn und Familienangehörige – die Polizei rufen können. Dass es Unterstützung bei der Opferhilfe und Schutzunterkünften gibt. Zudem müssen wir Betroffenen wirklich zur Seite stehen. Auch wenn die Lösung aus einer Gewaltbeziehung beim ersten Mal vielleicht nicht gelingt und ein zweiter oder dritter Versuch notwendig ist. Weiter müssen wir die Perspektive der betroffenen Kinder noch stärker einnehmen und ihnen rasch und altersgerecht Unterstützung zukommen lassen. Und wir müssen den Fokus immer auch auf die Tatpersonen richten – Täterarbeit gehört einfach zwingend dazu, am besten in Form eines strukturierten Lernprogramms gegen häusliche Gewalt, wie wir es seit vielen Jahren anbieten.

Weiterführende Informationen

Überblick über die Istanbul-Konvention des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann

Informationen zu den Lernprogrammen gegen häusliche Gewalt des Kantons Basel-Landschaft