Menschen mit Behinderung: Viele offene Fragen bei Gewaltvorfällen

Die Aktionstage gegen Gewalt an Frauen rücken dieses Jahr geschlechtsspezifische Gewalt und Behinderungen in den Fokus. Kommt es gegen diese besonders verletzlichen Personen zu Gewalt, sind Institutionen mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Das zeigen zwei konkrete Fälle.

Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, in Institutionen leben oder unsichtbare Behinderungen haben: Sie alle werden bis zu viermal häufiger Opfer von Gewalt als Menschen ohne Behinderungen. Auch chronische Krankheiten oder altersbedingte Behinderungen erhöhen das Risiko, Gewalt zu erleben. Dazu zählen körperliche Übergriffe ebenso wie wenn die Personen Machtmissbrauch, Kontrolle oder Vernachlässigung ausgesetzt sind.

Trotz dieses Missstands fehlen Menschen mit Behinderungen in den Statistiken zu Gewalt. Und sie haben kaum Zugang zu Schutz oder Unterstützung. Daran wollen die «16 Tage gegen Gewalt an Frauen», die vom 25. November bis zum 10. Dezember dauern, etwas ändern. Denn dieses Jahr stehen in der Schweiz Frauen und allgemein Menschen mit Behinderungen im Fokus.

Viel Bewegung dank neuem Fachbereich
Im Herbst 2024 stellte die Opferhilfe beider Basel den neuen Fachbereich für Gewalt an Menschen mit Behinderungen vor. Ein Jahr später können wir mit Stolz sagen, dass sich bereits einiges bewegt hat. Unsere Webseite erhielt einen Bereich in Leichter Sprache. Der Opferhilfe-Flyer und wichtige Informationen zum Opferhilfegesetz und Strafverfahren sind neu in Leichter Sprache erhältlich. Ruth Bonhôte, die Verantwortliche dieses Fachbereichs, hat Präsentationen zum Thema gemacht, Workshops geleitet und sich mit zahlreichen Institutionen vernetzt.

Auch einige Beratungen von gewaltbetroffenen Menschen mit kognitiver Behinderung konnten stattfinden. Diese Fälle haben uns erneut vor Augen geführt, in welch anspruchsvollen, komplexen Situationen diese Menschen leben und wie stark Institutionen gefordert und oft überfordert sind, wenn etwas passiert. Zwei anonymisierte Beispiele verdeutlichen die Herausforderungen.

Wenn ein Übergriff nicht als solcher erkannt wird
Die Präventions- und Meldestelle einer Institution für Menschen mit Behinderungen meldet sich bei der Opferhilfe beider Basel. Eine Bewohnerin habe ihr erzählt, dass sie vor einiger Zeit einen Mann über soziale Medien kennengelernt und diesen in der Folge getroffen habe. Der Mann habe sie bei diesem Treffen geküsst und angefasst, was sie nicht wollte. Die Präventions- und Meldestelle vermutet, dass es zu sexuellen Übergriffen gekommen sei und möchte wissen, wie die Opferhilfe die betroffene Frau unterstützen kann. In der Folge wird ein Beratungstermin mit der Klientin vereinbart. Die junge Frau erzählt, dass nicht der Mann, den sie im Internet kennengelernt hatte, zum Treffen erschienen sei, sondern ein deutlich älterer Mann. Dieser fremde Mann habe sie an einen für sie unbekannten Ort geführt, wo es zu sexuellen Handlungen gekommen sei.

Die Schilderungen der jungen Frau zeigen eindrücklich, wie ihr persönliches Verständnis von Grenzen, Selbstbestimmung und Abwehrstrategien von der Tatpersonen ausgenutzt wurden und wie sie sexuelle Handlungen über sich ergehen liess, ohne diese als Übergriffe erkannt zu haben. In der Beratung ging es auch um die Frage, ob die junge Frau den übergriffigen Mann anzeigen möchte. Viel wichtiger für die betroffene Frau ist es aber, in der Beratung Impulse für ihren künftigen Umgang mit Grenzen und Grenzverletzungen zu erhalten. Verschiedene Möglichkeiten für sich selbst einzustehen, werden in der Beratung thematisiert. Die anwesende Fachperson aus dem Wohnheim nimmt die Impulse auf, um sie im Alltag mit der Klientin weiter zu vertiefen. Durch das Zusammenspiel aus Präventions- und Meldestelle, Opferhilfe und Wohnbegleitung konnte in diesem Fall ein gutes Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk zugunsten der Bewohnerin aufgebaut werden.

Beratung der Fachpersonen
Das zweite Beispiel handelt von einem Bereichsleiter einer Institution für Menschen mit Behinderungen, der bei der Opferhilfe beider Basel anruft. Eine Bewohnerin habe am Vorabend ihrer Bezugsperson erzählt, dass sie von einem Betreuer vergewaltigt worden sei. Der genannte Betreuer habe am nächsten Tag Nachtdienst. Der Bereichsleiter wünscht eine Fachberatung darüber, wie seine Institution vorgehen soll. Eine Beraterin der Opferhilfe berät den Bereichsleiter an jenem Tag und auch am Folgetag mehrmals telefonisch. Zur Sprache kommen Themen wie Strafanzeige, arbeitsrechtliche Möglichkeiten sowie Schutz der betroffenen Klientin und weiterer möglicher Opfer. Das Ziel ist dabei immer, dass der Bereichsleiter mehr Klarheit hinsichtlich seiner eigenen Rolle und Verantwortung und derjenigen der Institutionsleitung hat. Nebst dieser Fachberatung gelingt es, der betroffenen Klientin eine Beratung bei der Opferhilfe beider Basel anzubieten. Der Fall zeigt, dass wir sowohl gewaltbetroffene Personen wie auch deren Bezugs- und Fachpersonen beraten.

Strafanzeige machen oder nicht?
Wird Menschen mit Behinderungen Gewalt angetan, ist das involvierte Hilfesystem stark gefordert. Gerade wenn wie im zweiten Beispiel die Gewalt in einer Institution selbst passiert, stellen sich anspruchsvolle Fragen und es gilt, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Es zeigt sich, dass zentrale Punkte hinsichtlich des Schutzes gewaltbetroffener Menschen mit Behinderungen noch nicht geklärt sind. Eine offene Frage ist, ob eine Institution eine Strafanzeige machen soll, wenn die beschuldigte Person eine Fachperson aus der Institution ist, die gewaltbetroffene Person aber kein Strafverfahren möchte. Fürsorgepflichten, höchstpersönliche Rechte, Strafrecht und Arbeitsrecht treffen hier aufeinander.

Diese verschiedenen Ansprüche der in einem konkreten Fall Beteiligten gilt es ernst zu nehmen: jene der betroffenen Person, der Angehörigen, der Beistands- und der Fachpersonen. Oft sind Fälle von Gewalt an Menschen mit Behinderungen komplex, sodass es eine gemeinsame Auseinandersetzung durch Fachpersonen und Entscheidungspersonen aus der Behindertenhilfe und der Opferhilfe erforderlich ist.

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NEU: 24/7

In der Nacht und am Wochenende wird die Nummer von der Dargebotenen Hand beider Basel bedient.

Die Dargebotene Hand übernimmt dabei die Basisberatung und leitet bei Bedarf in den Tagdienst der Opferhilfe für die Beratung weiter.

Die Opferhilfe beider Basel ist 24/7 erreichbar
Tel: +41 61 205 09 10

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