Die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) hat für das Jahr 2026 einen neuen CAS zum Thema «Kindesschutz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt» entwickelt. Gleichzeitig sind entsprechende Weiterbildungsmodule lanciert worden. Aline Schoch, lic. phil. und Dr. Brigitte Müller, Programmleitung CAS und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen am Institut Kinder- und Jugendhilfe an der Hochschule für Soziale Arbeit FHNW, erläutern im Interview, weshalb es das neue Weiterbildungsangebot braucht.
Was waren die Beweggründe, um den neuen CAS zu realisieren?
Wir haben in Projekten mit der Praxis festgestellt, dass die Vermutung, ein Kind habe sexualisierte oder häusliche Gewalt (mit)erlebt, bei Fachpersonen häufig grosse Unsicherheiten auslöst. Zudem stellen die Einschätzung der Gefährdung sowie die Wahl geeigneter Hilfen oder Interventionen hohe fachliche Anforderungen an die Fachpersonen. Wir möchten Fachleute, die mit diesen Herausforderungen konfrontiert sind, mehr Orientierung, Handlungssicherheit und Wissen an die Hand geben. Damit können sie diese anspruchsvollen Einschätzungs- und Hilfeprozesse so gestalten, dass betroffene Kinder und Jugendliche eine bestmögliche Unterstützung erhalten.
Worauf haben Sie bei der Gestaltung der Module besonders Wert gelegt?
Uns war es wichtig, den Kursteilnehmenden sowohl forschungsbasiertes wie auch praxisrelevantes aktuelles Fachwissen und methodische Fertigkeiten zu vermitteln, die sie in ihrem Berufsalltag anwenden und umsetzen können. Deshalb haben wir bei der Konzipierung der Module und der Wahl der Dozierenden darauf geachtet, dass wir Fachpersonen mit ausgewiesener Praxiserfahrung im Feld und handlungsrelevanten Kompetenzen gewinnen konnten.
An wen richtet sich das Angebot?
Der CAS und die Weiterbildungsmodule (Fachseminare) richten sich an Fachpersonen, die im Kindesschutz tätig sind und in den Themen von häuslicher und sexualisierter Gewalt vertieftes Wissen und Können erwerben möchten. Das können Fachpersonen aus Sozialen Diensten sein, die durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde angeordnete Abklärungen und Mandatsführungen verantworten. Zudem Fachpersonen, die in Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden selbst tätig sind, aber auch Schulsozialarbeitende oder Fachpersonen aus ambulanten und stationären Erziehungshilfen.
Wo sehen Sie im Kindesschutz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt den grössten Handlungsbedarf?
Einerseits darin, dass Fachpersonen und Organisationen mehr Handlungssicherheit im Umgang mit diesen komplexen und schwer greifbaren Gefährdungsformen erlangen. Andererseits, dass wir auch mit aktuellen Entwicklungen mitgehen und Kinder und Jugendliche besser schützen und unterstützen können. Dazu gehören sowohl organisationale Entwicklungen wie Schutzkonzepte oder Aufsichtstätigkeiten zu verstärken als auch Hilfe und Unterstützung Betroffener zugänglicher und effektiver zu gestalten.
Im Jahr 2025 wurden von verschiedenen Institutionen deutlich mehr Fälle gemeldet. Das heisst, es waren deutlich mehr Kinder betroffen. Wie erklären Sie sich diese Entwicklung?
Das ist eine wichtige, aber nicht so leicht zu beantwortende Frage. Zum einen sind die statistischen Daten dazu sehr unterschiedlich. Das heisst, es werden unterschiedliche Dinge gemessen, oder Daten fehlen ganz, etwa dazu, wie viele Kinder ausserfamiliär untergebracht sind. Zum anderen lassen die vorliegenden Daten keine oder kaum Aussagen über die Hintergründe zu. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Zahlen auch nur das sogenannte Hellfeld abbilden, also Fälle, die im Kinderspital entdeckt werden, in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst respektive der Opferhilfe gemeldet werden. Über das Dunkelfeld wissen wir weniger.
Dennoch, was kann hinter der Zunahme stecken?
Wir könnten uns vorstellen, dass in den letzten Jahren eine stärkere Sensibilisierung sowohl in der Bevölkerung wie auch bei Fachpersonen stattgefunden hat. Zudem kann das Bewusstsein für die Schädlichkeit auch weniger sichtbarer Gewaltformen wie psychischer oder sexualisierter Gewalt gewachsen sein. Die im Juli in Kraft tretende Änderung des ZGB, die Eltern zur Erziehung ohne Gewalt verpflichtet, wie auch mehrere in der aktuellen Parlamentssession diskutierte Vorstösse zu häuslicher Gewalt zeigen ebenfalls, dass das Thema gesamtgesellschaftlich stärker diskutiert wird. Gleichzeitig könnten auch durch Phänomene wie Cybergrooming oder die nach der Pandemie anhaltend hohe psychische Belastung von Eltern und die Zunahme von Familien- und Kinderarmut zu einer tatsächlich höheren Fallzahl führen.
Zu welchen Themen des Kindesschutzes forscht das Institut für Kinder- und Jugendhilfe aktuell?
Wir haben uns in der Vergangenheit intensiv mit Kindeswohlabklärungen und der Partizipation von Kindern und Eltern in Kindesschutzverfahren beschäftigt. Gerade haben wir mit einem Forschungsprojekt gestartet, das untersucht, wie Kinder und Jugendliche bei sexualisierter Onlinegewalt die erhaltene Unterstützung erleben (mehr Informationen dazu in diesem Interview). Für die Eidgenössische Kinder- und Jugendkommission untersuchen wir in diesem Jahr, wie Angebote zur Unterstützung zur «Erziehung ohne Gewalt» ausgestaltet sein müssen, damit Familien sie in Anspruch nehmen. Wir unterstützen auch immer wieder Kantone und kantonale Stellen, beispielsweise bei der Weiterentwicklung oder Analyse ihrer Angebote im Kindesschutz. Mit unseren praxisnahen Weiterbildungsangeboten wie Fachtagungen, CAS-Programme und Fachseminare versuchen wir die Qualität im Kindesschutz weiter zu erhöhen.
Einzelne Module des «CAS Kindesschutz bei häuslicher und sexualisierter Gewalt» sind als Fachseminare zugänglich. Sie können einzeln als ein- oder zweitägige Weiterbildung besucht werden. Einen Überblick darüber finden Sie auf der Homepage der FHNW zum CAS unter dem Abschnitt «Struktur»: https://www.fhnw.ch/de/weiterbildung/soziale-arbeit/9775052