Wie eine gute Vernetzung den Opfern hilft

Was braucht es für eine gute Vernetzung zwischen den Partnerorganisationen? Wie eng arbeiten die verschiedenen Fachleute zusammen, um die Opfer bestmöglich zu unterstützen? Antworten liefern drei anonymisierte Beispiele aus dem Alltag der Kinder- und Jugendberatung.

Eine gute Vernetzung zwischen den Partnerorganisationen ist zentral. Je enger die verschiedenen Fachleute zusammenarbeiten, desto besser können die Opfer unterstützt werden.

Wie das Netzwerk der Opferhilfe beider Basel in der Praxis funktioniert, zeigen drei anonymisierte Beispiele aus dem Alltag der Kinder- und Jugendberatung. Je nach Fall sind weitere PartnerInnen involviert.

Beispiel 1
Seit gut einem Jahr beraten wir eine junge Frau. Zuerst in der Sekundarschule, danach im 10. Schuljahr. Die Treffen fanden jeweils in der Schule statt, mit den Schulsozialarbeitenden und Klassenlehrpersonen abgesprochen, so dass keinerlei Informationen an die Eltern gelangten.

Die junge Frau wurde zuhause täglich geschlagen, unter Druck gesetzt und massiv in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Sie wurde via Ortungsdienst kontrolliert. Als Bestrafung durfte sie ihr Zimmer nicht verlassen. Zudem kontrollierten der Vater und der Bruder regelmässig ihr Handy und ihren Laptop.

Die junge Frau äusserte mehrfach, dass sie unter allen Umständen eine Eskalation verhindern müsse, da sie mit Todesdrohungen zu rechnen habe sowie mit einer Zwangsheirat in ihrer Heimat.

Für anonyme Beratungen schalteten wir die KESB und das kantonale Bedrohungs-management der Polizei ein. Diese fanden ebenfalls in der Schule statt. Die junge Frau entschied sich schliesslich für einen Bruch mit der Familie und eine sichere Platzierung an einem anderen Ort in der Schweiz.

Beispiel 2
Wir begleiten seit mehreren Monaten eine Mutter, deren Sohn von sexualisierter Gewalt durch den Vater betroffen ist. Der Sohn behielt die erlebten Übergriffe lange Zeit für sich. Schliesslich schaffte er es, sich der Mutter anzuvertrauen, und es wurde ein Strafverfahren gegen den Vater eingeleitet.

In mehreren Gesprächen mit der Mutter – und auch dem Jungen – zeigte sich, dass es für beide ganz wichtig war, den Geschwistern zeitnah die Vorwürfe dem Vater gegenüber offenzulegen. Dazu brauchte es ein sinnvolles und für alle Teilnehmenden sicheres Setting. Die Mutter befürchtete, dass ihre Kinder mit starken Emotionen reagieren würden, wenn sie erfuhren, dass ihr Vater einer Straftat gegenüber ihrem Bruder beschuldigt wird. Folglich musste sichergestellt werden, dass allfällige Reaktionen professionell aufgefangen werden konnten.

Innert kürzester Zeit gelang es uns, eine Psychologin der Familien-, Paar- und Erziehungsberatung Basel (fabe) für dieses Offenlegungsgespräch zu gewinnen, und wir machten zeitnah und unbürokratisch einen Termin ab. Bei diesem Gespräch konnten wir die Mutter und ihre Kinder in opferhilfrechtlichen Belangen unterstützen und zugleich auch ein therapeutisches Setting für die ganze Familie aufgleisen.

Beispiel 3
Wir beraten die Eltern zweier Primarschulkinder, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Durch einen Streit zwischen den Kindern erfuhren die Eltern per Zufall, dass ihre Kinder im Rahmen der familienexternen Betreuung sexuelle Übergriffe erlebt hatten. In der Folge ersuchten die Eltern Hilfe bei einer Kinder-gynäkologin eines Kinderspitals. Im Gespräch wurde beurteilt, ob eine gynäkolo-gische Untersuchung unter den gegebenen Umständen sinnvoll und zielführend ist. Für die weitere Beratung und Hilfestellung im Umgang mit der Situation verwies die medizinische Fachperson die Eltern an die Opferhilfe beider Basel.

Im Beratungsgespräch informierten wir die Eltern über unsere Zuständigkeiten, die im Opferhilfegesetz verankerten Rechte sowie über die möglichen Unterstützungs-angebote. Um sich zu konkreten rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit einer möglichen Strafanzeige beraten zu lassen, vernetzten wir sie mit einem Anwaltsbüro.